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Merkel kämpft für EU-Demokratie

Die Stimmen gegen den Reformvertrag für die Europäische Union werden lauter. Zuletzt hat Polen gepoltert. Die deutsche Kanzlerin allerdings gibt noch nicht auf. Und sichert ihrem französischen Kollegen Sarkozy Unterstützung zu.

Trotz der neuen Widerstände aus Polen will sich Bundeskanzlerin Angela Merkel weiter für den EU-Reformvertrag einsetzen. Nach der Weigerung des polnischen Präsidenten Lech Kaczinsky, den von Irland abgelehnten Vertrag zu unterschreiben, sagte Merkel der «Bild»-Zeitung: «Der Vertrag von Lissabon macht die EU demokratischer und stärkt die Möglichkeiten aller Mitgliedsstaaten. Deshalb werde ich alles daran setzen, zusammen mit der französischen Präsidentschaft den Ratifizierungsprozess voranzubringen.»

Die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, den Vertrag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über mehrere Klagen nicht zu unterzeichnen, stieß derweil bei SPD und Union auf Kritik. Gleichzeitig äußerten die meisten Europapolitiker der Bundestagsfraktionen die Hoffnung, dass das Gericht noch in diesem Jahr sein Urteil zum Vertrag von Lissabon fällt.

Klage gegen beschnittene Rechte

Damit bliebe Deutschland noch in dem ursprünglich in der EU vereinbarten Zeitrahmen einer Ratifizierung bis Ende 2008. Vor allem für die Iren, die das Abkommen zur Reform der EU-Institutionen bei einer Volksbefragung abgelehnt haben, wäre dies ein Signal der Geschlossenheit der anderen EU-Mitglieder. Die EU-Kommission äußerte Verständnis für Köhlers Entscheidung. Die Kommission sei zuversichtlich, dass Deutschland den Vertrag bald ratifizieren werde.

Die Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Diether Dehm (CDU) haben Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag eingereicht. Die Linke-Fraktion erhob zusätzlich Organ-Klage. Die Kläger sehen die Rechte der Abgeordneten mit der EU-Reform beschnitten und halten den gesamten Vertrag für falsch.

Köhler in einer Reihe mit Gegnern

Wegen der beantragten einstweiligen Verfügungen hatte Köhler auf Bitten des Karlsruher Gerichts mitgeteilt, dass er vor einem Urteil die Ratifikationsurkunde des Vertrags nicht unterzeichnen werde. Bundestag und Bundesrat haben den Vertrag bereits jeweils mit Zwei- Drittel-Mehrheiten gebilligt.

Der CDU-Europapolitiker Gunther Krichbaum sagte, er respektiere Köhlers Entscheidung. Es wäre aus seiner Sicht aber besser gewesen, wenn Köhler seine politischen Spielräume «für ein starkes Signal aus Deutschland für den Vertrag» genutzt hätte. Der SPD-Europapolitiker Axel Schäfer sprach ebenfalls von einem «falschen Signal». Köhler stehe jetzt in einer Reihe mit den als Vertragsgegner bekannten Präsidenten aus Polen, Kaczynski, und Tschechien, Vaclav Klaus, «obwohl er in diese Reihe nicht gehört», sagte Schäfer.

Ersatzpläne fürs Scheitern

Markus Löning von der FDP sagte dagegen, Köhler habe nur einer Bitte des Gerichts entsprochen. Dies sei kein Präjudiz für das Urteil aus Karlsruhe. Von der Bundesregierung verlangte er Ersatzpläne für den Fall, dass der Vertrag von Lissabon insgesamt in der EU scheitert. Damit er in Kraft treten kann, müssen ihn alle EU- Mitgliedsstaaten billigen. (dpa)
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Dienstag, 01. Juli 2008 um 22:25
 
Jeder Dritte zweifelt an der Demokratie

Die Deutschen verlieren langsam den Glauben in die Demokratie. Laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ist bereits jeder dritte Deutsche davon überzeugt, dass die Demokratie keine Probleme mehr lösen könnte. In Ostdeutschland betrifft dies sogar jeden Zweiten.

Ein Ergebnis, welches im Rahmen der restriktiven Maßnahmen, welche die Bundesregierung regelmäßig umsetzt, eigentlich keinen mehr wirklich verwundert. Infolge dieser Zweifel an der Demokratie äußerte sich jeder Zweite bei der Umfrage, dass man bei der zukünftigen Bundestagswahl nicht abstimmen wolle.

Ganze 57 Prozent der Befragten sprachen sich sogar für eine Rücknahme der getätigten Veränderungen aus. Ebenso würde dieser Personenkreis eine Reformpause begrüßen. Die Studie, welche durch das Münchner Institut Polis/Sinus durchgeführt wurde, befragte dabei rund 2.500 Bundesbürger. Im Bundesgebiet sei jeder Dritte dieser Befragten davon überzeugt gewesen, dass die Demokratie keine Probleme mehr lösen könne. In Ostdeutschland waren es sogar 53 Prozent. Besonders erstaunlich ist das Ergebnis, dass rund vier von zehn Bundesbürgern daran zweifeln, dass die Demokratie überhaupt noch funktioniere. Frank Karl, von der Friedrich-Ebert Stiftung, ist besorgt über die Ergebnisse: "Ich fürchte, rund ein Drittel der Menschen hat sich schon von der Demokratie verabschiedet." Eine Einsicht, zu der man an manch anderer Stelle schon erheblich früher gelangte.

Besonders überraschend war für die Forscher auch die Tatsache, dass sich die negativen Äußerungen quer durch alle Schichten beobachten lassen. Man vermutete eigentlich eine erhöhte Tendenz zum Demokratiezweifel bei wirtschaftlich Schwächeren. Laut der Studie ist der Glaube an die Demokratie allgemein drastisch abgesunken. bundestag"Das deutet darauf hin, dass viele Menschen fürchten, demnächst abzurutschen, und sie machen das System dafür verantwortlich", so Frank Karl. Lediglich jeder Dritte sehe die Zukunft unserer Demokratie optimistisch.

Eigentlich sollte diese Studie ein alarmierendes Zeichen für die Politik sein. Es bleibt abzuwarten, ob man darauf reagiert.

(via netzeitung thx!)

(Bild via radek-rybar thx!)
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Dienstag, 01. Juli 2008 um 07:03
 
Seeräuber vor Somalia: SPD gegen Grundgesetzänderung für Piratenjagd

Die CDU möchte das Grundgesetz ändern, damit die Marine Jagd auf Seeräuber machen kann. Bisher - so ihr Argument - darf das nur die Bundespolizei.

Die SPD hält diesen Vorschlag für "völligen Unsinn".

Die Forderung aus der CDU nach einer Grundgesetzänderung, um der Marine den Kampf gegen Piraten zu ermöglichen, stößt in der SPD auf Ablehnung. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, bezeichnete einen entsprechenden Vorstoß von Verteidigungs-Staatssekretär Thomas Kossendey (CDU) als "völligen Unsinn".

Arnold sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Wir haben im Parlamentsbeteiligungsgesetz Regelungen, wie die Bundesregierung im Fall von Entführungen deutscher Staatsbürger handeln kann. Das hat sie in der Vergangenheit ja auch schon getan. Dort ist geregelt, dass auch die Bundeswehr eingesetzt werden kann - etwa das Kommando Spezialkräfte oder die Marine." Es sei also gar nicht nötig, das Grundgesetz zu ändern.

Kossendey hatte nach der Entführung deutscher Urlauber vor der somalischen Küste eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Der CDU- Politiker verwies am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin" darauf, dass die deutsche Fregatte "Emden", die vor der Küste von Somalia kreuzt, nach geltendem Recht nach einem Überfall ein Piratenschiff nicht verfolgen dürfe. Die Bekämpfung von Piraterie sei bislang der Bundespolizei vorbehalten. Erforderlich sei deshalb "eine saubere verfassungsrechtliche Grundlage", so dass die Marine bei Überfällen in internationalen Gewässern gegen Piraten vorgehen dürfe", so Kossendey.

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Donnerstag, 26. Juni 2008 um 07:09
 
Neue CIA-Flüge über Deutschland möglich

Ein US-Flugzeug, das möglicherweise CIA-Gefangene transportiert, kann nach Auffassung des Innenministers schwerlich kontrolliert werden. «Wir würden dabei wohl an Grenzen stoßen.»

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kann nicht ausschließen, dass weiterhin die illegalen CIA-Gefangenentransporte durch deutschen Luftraum stattfinden. Er sagte aber vor dem BND-Ausschuss des Bundestages, er vertraue darauf, dass die USA ihre Zusicherung von 2005 einhalten, deutsche Souveränitätsrechte im Kampf gegen den Terrorismus zu respektieren.

 Nach den Worten von Schäuble ist es in der Realität aber sehr schwer, US-Flugzeuge, bei denen der Verdacht eines Gefangenenfluges besteht, überprüfen zu lassen. «Wir würden dabei wohl an Grenzen stoßen», sagte der Minister.

Die Einschaltung deutscher Geheimdienste zur Kontrolle möglicher Aktionen ausländischer Geheimdienste auf deutschem Boden lehnte der CDU-Politiker mit Nachdruck ab. Es sei deutsche Staatspraxis, gegen befreundete Staaten keine nachrichtendienstlichen Mittel anzuwenden. Informationen befreundeter Geheimdienste seien angesichts der asymmetrischen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus von entscheidender Bedeutung.

Zypries will schon früh gemahnt haben

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte ebenfalls vor dem Ausschuss aus. Sie forderte nach eigenen Angaben seit 2003 mehrfach in den USA die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze im Kampf gegen den Terrorismus ein.

Unter anderem habe sie bei den US-Justizministern John Ashcroft und Alberto Gonzales für die Freilassung der unter Terrorverdacht in den USA gefangenen Khaled El Masri und Murat Kurnaz gefordert. Der im Libanon geborene El Masri ist Deutscher, der Türke Kurnaz stammt aus Bremen.

«Rechtsstaat niemals preisgeben»

Außerdem habe sie gegenüber den US-Ministern ihre Kritik an dem Gefangenenlager Guantanamo deutlich gemacht. Es stehe ebenso wie Geheimgefängnisse oder CIA-Gefangenenflüge im Widerspruch zum Recht auf Schutz vor willkürlichen Verhaftungen.

Die US-Politiker hätten zurückhaltend reagiert, zum Teil aber Änderungsbedarf zugestanden. Zypries räumte ein, dass die Vereinigten Staaten unter rechtsstaatlicher Terrorismusbekämpfung etwas anderes verstünden als Europäer.

Sie meine aber, der Rechtsstaat dürfe niemals preisgegeben werden. «Die Ideale der Freiheit dürfen auch im Kampf gegen die Feinde der Freiheit nicht verloren gehen.» Terroristen seien Kriminelle und daher mit den Strafgesetzen zu bekämpfen. Sonderrechte und Sonderlager seien abzulehnen.

Vernommen wurde auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU). Dabei ging es um das in Stuttgart ansässige US-Europakommando Eucom, zu dessen Aufgaben bis heute Gefangenenüberstellungen in das Lager Guantanamo gehört. Dort sind auch deutsche Verbindungsoffiziere tätig.

Von der Beteiligung von Eucom an ungesetzlichen Handlungen sei den Offizieren nichts bekanntgeworden, sagte Schmidt. Das US-Gefangenenlager Guantanamo entspricht laut Schmidt «in keiner Weise rechtsstaatlichen Grundsätzen». Außerdem wurden Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm und der ehemalige BND-Präsident August Hanning vernommen. (AP/dpa)
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Freitag, 27. Juni 2008 um 07:35
 
Verfassungskonflikt beim BKA-Gesetz

Der umstrittene Entwurf kommt einer Bundestagsentscheidung immer näher. Justizministerin Zypries hält nur noch graduelle Änderungen für möglich. Die FDP bringt nun das K-Wort ins Spiel.

Die Große Koalition steuert auf einen Verfassungskonflikt zu. Die FDP hält das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt für verfassungswidrig und spricht von Klage. Die SPD, die wesentliche, von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gewünschte Verschärfungen abschwächen konnte, sieht nun nur noch die Möglichkeit geringfügiger Änderungen an dem Entwurf. «Insgesamt geht es um graduelle Veränderungen in einzelnen Punkten, nicht um die Substanz des Gesetzes», sagte Schäubles Widerpart, SPD-Justizministerin Brigitte Zypries, der «Welt».

Umstrittenster Punkt des neuen Gesetzes ist die Online-Durchsuchung von Computern, bei denen die Rechner von Verdächtigen über die Datenleitung untersucht werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin hatten sich nach monatelangen Beratungen auf den Entwurf verständigt, der dem BKA erstmals in seiner Geschichte präventive Befugnisse zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus einräumt. Dies durften bislang ausschließlich die Polizeibehörden der Länder.

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, hält den Gesetzentwurf zum Teil für verfassungswidrig. «Wenn ein Verdächtiger heimlich ausgespäht wird, dann müsste der Betroffene zumindest nachträglich darüber informiert werden, um die Maßnahme im Zweifelsfall gerichtlich überprüfen zu lassen», erläuterte der FDP- Politiker der «Saarbrücker Zeitung». Nach dem BKA-Entwurf sei eine solche Mitteilung aber nicht zwingend vorgesehen. Der frühere Innenminister Gerhart Baum kündigte an, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls der Entwurf für das BKA-Gesetz nicht geändert wird. Baum hatte bereits gegen die Online-Durchsuchung geklagt, waraufhin das Gericht für dieses Fahndungsinstrument enge Grenzen zog.

Laut Gesetzentwurf sollen zwei BKA- Beamte kontrollieren, ob der Kernbereich privater Lebensführung bei heimlichen Durchsuchungen privater Computer gewahrt wird. Die SPD möchte stattdessen einen unabhängigen Richter einsetzen. «Nach dem Vorschlag des Innenministers muss einer der beiden BKA-Beamten ohnehin die Befähigung zum Richteramt haben», wand Zypries ein. Gebe es Zweifel, müsse «sowieso ein Gericht entscheiden, ob die Daten verwertet werden dürfen oder sofort zu löschen sind«. Ob man darüber hinaus von vornherein einen Richter damit befassen müsse, werde diskutiert. »Das ist aber letztlich kein großer Dissens.«

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) drängte zur Eile. Das neue Gesetz sei nötig, weil «eine Lücke geschlossen wird, die wir im Terror-Abwehrkampf entdeckt haben», sagte BDD-vorsitzende Klaus Jansen am Freitag im ZDF. Die Gefährdungslage sei so hoch, «wie wir sie noch nie hatten in Deutschland». (nz/dpa/AP)

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Samstag, 21. Juni 2008 um 07:16
 
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